Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Agentra e.U.

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Agentra e.U. und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG oder Kaufleute nach HGB sind. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Agentra e.U. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
 
§ 2 Leistungen von Agentra e.U.
Agentra e.U. bietet spezialisierte Vertriebsdienstleistungen, insbesondere Neukundenakquise, Terminvereinbarungen und Follow-Ups. Wir schulden nicht den wirtschaftlichen Erfolg (wie Abschlussraten), sondern die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Der Erfolg der verkauften Produkte oder Dienstleistungen des Kunden liegt außerhalb unserer Verantwortung und wird durch externe Faktoren wie den Verlauf der Verkaufsgespräche, saisonale Schwankungen oder Änderungen in der Geschäftstätigkeit des Kunden beeinflusst.

Neukundenakquise: Wir identifizieren potenzielle Kunden, stellen Kontakte her und terminieren Gespräche im Auftrag des Kunden. Wir garantieren jedoch nicht, dass aus den vereinbarten Terminen auch Kunden gewonnen werden, da dies von Faktoren wie dem Verlauf des Verkaufsgesprächs abhängt.

Terminvereinbarungen: Ein Termin gilt als erfolgreich vermittelt, sobald er ordnungsgemäß im Kalender des Kunden oder per E-Mail oder WhatsApp bestätigt und eingetragen wurde, unabhängig von späteren Verschiebungen. Sollte ein Kunde des Auftraggebers den Termin nicht wahrnehmen, werden wir ein Follow-Up durchführen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Kommt auch der zweite Termin nicht zustande, erhält der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Ersatztermin, sofern nicht anders vereinbart. Falls jedoch der Auftraggeber selbst den Termin nicht wahrnehmen kann, liegt es in seiner Verantwortung, den Termin direkt mit dem Lead neu zu vereinbaren. In diesem Fall übernehmen wir keine Nachverfolgung.

Follow-Ups: Nachverfolgungen bestehender Leads zur Terminierung von weiterführenden Gesprächen, welche als Zusatzpaket zu 100 Euro pro Termin angeboten werden. Wenn der Auftraggeber uns Leads zur Verfügung stellt, müssen diese DSGVO-konform sein. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass er die ausdrückliche Erlaubnis der Leads hat, damit ein Dritter, in diesem Fall Agentra e.U., diese kontaktieren darf. Sollte diese Erlaubnis nicht vorliegen, übernehmen wir keine Verantwortung für mögliche Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen fristgerecht bereitzustellen, um die Durchführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Die erforderlichen Informationen umfassen insbesondere sämtliche Daten und Unterlagen, die für die Durchführung der Dienstleistungen nötig sind, wie z.B. Zugriff auf Kalender, Ansprechpartner und spezifische Anforderungen an die Leads. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch von Agentra e.U. unberührt.
Der Kunde haftet dafür, dass alle bereitgestellten Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig sind. Sollten falsche oder unvollständige Informationen zu Verzögerungen oder fehlerhaften Leistungen führen, bleibt der Vergütungsanspruch von Agentra e.U. bestehen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge fällig.

Paketpreise:
  • Neukundenakquise & Terminvereinbarung: wie Angeboten, wobei eine Anzahlung von 50% bei Vertragsabschluss fällig ist. Die restliche Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Leistungserbringung.
  • Follow-Ups: wie Angeboten. Die Zahlung erfolgt ebenfalls nach erfolgreicher Leistungserbringung.
Die Zahlung (auch die Anzahlung) erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, zahlbar innerhalb von 7 Tagen netto. Angebote sind 7 Tage gültig. Bei Zahlungsverzug tritt der Verzug ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist von 7 Tagen ein. Agentra e.U. ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist Agentra e.U. ebenfalls berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 25 Euro pro Mahnung zu berechnen.
Im Falle von Rückzahlungen werden bereits geleistete Anzahlungen für nicht erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung auf das vom Auftraggeber angegebene Konto überwiesen.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer der vereinbarten Leistungen abgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, endet der Vertrag mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt beidseitig, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall eine andere Kündigungsregelung. Eine Kündigung während laufender Projekte ist nur möglich, wenn die bereits erbrachten Teilleistungen vollständig vergütet wurden.

§ 6 Haftung
Agentra e.U. haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Mittelbare Schäden sind solche, die nicht unmittelbar durch die Erbringung der Dienstleistung verursacht werden, sondern indirekt aus dem Verhalten Dritter oder unvorhergesehenen Umständen entstehen. Agentra e.U. haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) verursacht werden.
Der Kunde stellt Agentra e.U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruhen.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Agentra e.U. verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Einwilligungen gemäß DSGVO für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Agentra e.U. einzuholen und uns schriftlich zu bestätigen, dass diese vorliegen.
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeiteten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 8 Kommunikation und Antwortzeiten
Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen beantwortet. An Wochenenden und Feiertagen kann sich die Antwortzeit auf bis zu 48 Stunden verlängern. Wir bitten in diesen Fällen um Ihr Verständnis, sollten Verzögerungen auftreten.
Für dringende Anfragen kann außerhalb der Geschäftszeiten eine zusätzliche Gebühr für Express-Bearbeitung erhoben werden. Agentra e.U. behält sich vor, Anfragen, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr) eingehen, erst am folgenden Werktag zu beantworten.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann auch durch den Austausch von E-Mails oder digitalen Signaturen gewahrt werden, sofern dies von beiden Parteien bestätigt wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gelten ausschließlich die AGBs von Agentra e.U. (verfügbar unter: https://agentra.at/agb).

§ 10 Rücktrittsrecht von Agentra e.U.
Agentra e.U. behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn es trotz aller Bemühungen nicht möglich ist, die vertraglich vereinbarte Anzahl an Terminen vollständig zu erfüllen. In einem solchen Fall wird dem Auftraggeber nur die Anzahl der tatsächlich vereinbarten und durchgeführten Termine in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber bereits Zahlungen für noch nicht stattgefundene Termine geleistet haben, wird der entsprechende Betrag von Agentra e.U. innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung auf das vom Auftraggeber angegebene Konto zurückerstattet.

Alle Bemühungen umfassen insbesondere die Durchführung von mindestens zwei Kontaktversuchen pro Lead sowie die Dokumentation der Bemühungen in einem entsprechenden Bericht, der dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.
Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nur dann, wenn die Gründe für die Nichterfüllung nicht vom Auftraggeber verursacht wurden. Zum Beispiel gilt das Rücktrittsrecht nicht, wenn der Auftraggeber Termine absagt oder nicht die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind.
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